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Medizinische Physik

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Aufgabengebiet

Die Qualität der medizinischen Versorgung ist in vielen Bereichen von der Qualität der verwendeten technischen Geräte abhängig. Die Heilung vieler Krankheiten ist durch den Einsatz von moderner Technik überhaupt erst möglich geworden. Die medizinische Diagnostik ist oft untrennbar mit dem Einsatz physikalischer und technischer Verfahren verbunden. Mit den technischen Möglichkeiten steigen aber auch die Anforderungen an die Bedienung und Betreuung der technischen Ausstattung, so dass es dem Mediziner oft nicht möglich und bei fortwährend steigendem Anteil an unterschiedlichsten technischen Hilfsmitteln auch nicht zuzumuten ist, stets über den effektivsten Einsatz oder die fachgerechte Instandhaltung des zur Verfügung stehenden Geräteparks Bescheid zu wissen.

So befasst sich die Medizinphysik mit der Anwendung physikalischer Gesetze in der Medizin und mit der Übertragung physikalischer Konzepte und Methoden auf die Medizin. Sie ist als wissenschaftliche Disziplin beheimatet in der exakten Wissenschaft der Physik und wird angewendet in der empirischen Wissenschaft der klinischen Medizin.

Traditionellerweise hat die Medizinphysik ihren Schwerpunkt in der Strahlentherapie. Für den Betrieb von medizinischen Beschleunigeranlagen und die Erstellung medizinischer Bestrahlungspläne ist der Einsatz von Medizinphysikern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wie in der Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin ist es hier Aufgabe der Medizinphysik neben der Betreuung der Geräte und Anlagen, die Wirkung der benutzten Strahlungsarten auf den menschlichen Organismus zu bewerten und in Zusammenarbeit mit den Ärzten neue Verfahren zu evaluieren, einzuführen und den sicheren Betrieb der verwendeten Geräte zu gewährleisten.


Arbeitsgebiet:

  • Übernahme sämtlicher Tätigkeiten des Strahlenschutzbeauftragten nach § 70 StrlSchG
  • Anfertigung eines individuellen Bestrahlungsplans für jeden Patienten anhand des Planungs-CTs
  • Qualitätssicherung an den Geräten der Strahlentherapie und Nuklearmedizin
  • Unterweisung, Schulung und Weiterbildung von Personal im Bereich des Strahlenschutzes
  • Ansprechpartner bei allen Fragen, die den Bereich des technischen Strahlenschutzes betreffen
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